
Hilfeleistungen durch das Ergänzende Hilfesystem und das Opferentschädigungsgesetz
Für Betroffene von sexualisierter Gewalt gibt es die Möglichkeit, Anerkennungs- und Entschädigungsleistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem (EHS) / Fonds Sexueller Missbrauch oder nach dem Opferentschädigungsgesetz